
Der Begriff Modus vivendi (lat., Art (mit etwas) zu leben) wird nicht einheitlich verwendet. Generell ist mit dem Begriff eine (erträgliche) Übereinkunft, eine Verständigung und dergleichen gemeint. Völkerrechtlich bezeichnet der Begriff die vorläufige Verständigung zwischen Völkerrechtssubjekten, die später durch eine endgültige Abmachun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Modus_vivendi

Mọdus Vivẹndi bildungssprachlich: Form eines erträglichen Zusammenlebens zweier oder mehrerer Parteien (ohne Rechtsgrundlage).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mọdus Vivẹndi, Völkerrecht: auf Vereinbarung zwischen Völkerrechtssubjekten beruhende, vorläufige Regelung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

leidliches Verhältnis, erträgliche Übereinkunft; im zwischenstaatlichen Verkehr: 1. die Vereinbarung einer vorläufigen Regelung mit dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Lösung (z. B. bei Grenzfragen). – 2. die Anerkennung eines faktischen Zustands mit dem Vorbehalt, seine eventuelle Widerrechtlichkeit später geltend zu machen.
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.